Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € / Monat

Schnell und bequem zu Ihnen nach Hause

Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1 bis 5

Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten

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Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € / Monat

Schnell und bequem zu Ihnen nach Hause

Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1 bis 5

Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten

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PFLEGEBOX

Jetzt Pflegebox individuell zusammenstellen

Sie haben einen Pflegegrad von 1 bis 5 oder pflegen einen Person zu Hause mit Pflegegrad?
Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten von Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat.

IHRE VORTEILE

Kostenlose Pflegehilfsmittel mit unserer Pflegebox

Die Pflegekasse übernimmt für ambulant gepflegte Pflegebedürftige die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat.
Stellen Sie heute noch Ihren Antrag auf unsere kostenlose Pflegebox.

Die Kosten von Pflegehilfsmittel
trägt die Pflegekasse

Wir übernehmen für Sie die Abrechnung und Kommunikation mit der Pflegekasse

Sie bekommen die höchste Produktqualität

Kostenlose monatliche Lieferung direkt nach Hause oder an eine alternative Lieferadresse

Monatliche Anpassung der Pflegebox
ganz nach Ihren Bedürfnissen

PFLEGEBOX BEANTRAGEN

Pflegebox individuell zusammenstellen

Ihr Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse wurde bereits genehmigt?
Dann stellen Sie jetzt Ihre ganz persönliche Pflegebox in wenigen Schritten zusammen.

Wichtig: Bitte geben Sie erst eine Bestellung auf, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde. Sollten Sie noch keinen Antrag eingereicht haben, klicken Sie hier.

KOSTENÜBERNAHME

Pflegebox Antrag stellen

Jetzt Pflegebox Antrag herunterladen, ausfüllen und wieder hochladen. 

UNSERE PRODUKTE

Entdecken Sie unsere Produkte aus unserer Pflegebox

Ihre Pflege ist uns wichtig! Unsere Pflegebox enthält ausgewählte, qualitativ hochwertige Pflegehilfsmittel namenhafter Markenhersteller. Sie profitieren hier von unserer langjährigen Erfahrung im Versand von Pflegehilfsmitteln.

Einmalhandschuhe

Vinyl-Handschuhe sind geeignet für leichte Hygieneanwendungen ohne besondere mechanische Beanspruchung

Hände- und Flächendesinfektionsmittel

Umfassend wirksam gegen Bakterien, Hefepilze und behüllte Viren.

Mundschutz

Einmalmundschutz ist für Standard- und Langzeitanwendungen und sämtliche Anwendungen im OP- sowie Stationsbereich zum Schutz für Anwender und Patienten.

Fingerlinge

Latex Fingerlinge sind aus weißem, puderfreiem Latex gefertigt. Durch ihre glatte Oberfläche verfügen sie über ein ausgezeichnetes Tastgefühl.

Schutzschürzen

Die Schürzen bieten einen leichten Schutz gegen Säuren, Laugen und weitere Chemikalien. Sie sind sehr reißfest und bieten einen schnellen hygienischen Schutz.

Bettschutzauflagen

Unsere Bettschutzauflagen sind ideal geeignet zur direkten Verwendung als Inkontinenz-Unterlage.

GESETZLICHE GRUNDLAGE

Ihr gesetzlicher Anspruch auf die Pflegebox

Die Pflegekasse übernimmt, gemäß §78 Abs.1 in Verbindung §40 Abs.2 SGB XI, die Kosten von monatlich 40€ für Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Fingerlinge, Schutzschürzen usw.

F.A.Q.

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!

In unserem F.A.Q. beantworten wir Ihre Fragen.
Sollte Ihre Frage nicht in aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns gerne über unser  Kontaktformular.

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?

Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel sind zwei unterschiedliche Begrifflichkeiten. Der Unterschied liegt darin, dass Pflegehilfsmittel – wenn ein Pflegegrad vorliegt – von der Pflegekasse finanziert werden, während Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung bewilligt werden.
Hilfsmittel dienen dem Ausgleich einer Behinderung und werden von der Krankenkasse bezahlt, während Pflegehilfsmittel Pflegebedürftigen und deren Betreuern den Alltag erleichtern und von der Pflegeversicherung bezahlt bzw. bezuschusst werden.

Was sind Pflegehilfsmittel und wer hat Anspruch auf diese Leistungen?

Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege eingesetzt werden. Um einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Die betroffene Person hat einen Pflegegrad von 1 bis 5

– Die Pflege erfolgt im eigenen zu Hause, im Haus der Familie, einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohnanlage

– Eine angehörige Person oder ein Pflegedienst pflegen die betroffene Person

– Die Pflegekassen unterstützen die Pflegebedürftigen mit einer monatlichen Pauschale von 40 Euro oder mit Leihgaben

Wie funktioniert die Bestellung von Pflegehilfsmitteln über Pflegebox?

Zunächst muss man das Antragsformular ausfüllen (auch online möglich) sowie unterschreiben und bei MB-Pflege Hilfsmittel einreichen. Sämtliche Formalitäten mit der Pflegekasse werden durch MB-Pflege Hilfsmittel übernommen. Der Versand der Pflegebox erfolgt direkt nach Bestätigung durch die Pflegekasse.

Welche Produkte können über die Pflegebox bestellt werden?

Sie können folgende Produkte bestellen: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, Mundschutz und Fingerlinge, sowie saugende Bettschutzeinlagen. Andere, häufig in der Pflege genutzte Verbrauchsartikel (z.B. Vorlagen/Windeln) müssen dagegen vom Arzt rezeptiert und zu Lasten der Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet werden.

Welche Zahlungsmethoden sind verfügbar?

Bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung durch die gesetzliche Pflegekasse rechnet MB-Pflege Hilfsmittel bis zur Höhe des bewilligten Betrages direkt mit der Pflegekasse ab. Die gegenüber dem Besteller gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen, ab Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Besteller kann die Berechtigung erteilen den Rechnungsbetrag per Bankeinzug abzubuchen. Zahlungen sind bestmöglich durch den Besteller mittels Vorkasse zu begleichen.

Wie lange dauert die Lieferung? Ist der Termin verbindlich?

MB-Pflege Hilfsmittel verpflichtet sich nach Möglichkeit, die bestellte Ware stets so unverzüglich wie möglich zukommen zu lassen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Selbstabholung bei MB-Pflege Hilfsmittel in vorheriger Absprache. 
Von MB-Pflege Hilfsmittel in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
Eine Änderung oder Anpassung der Liefertermine ist, sofern eine Kostenübernahme vorliegt, jederzeit möglich.

Kann ich die Bestellung ändern und gibt es eine Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit?

Sie können die Bestellung jeden Monat nach Ihrem persönlichen Bedarf anpassen. Dies ist auch online möglich. Eine Änderung ist nur dann möglich, wenn wir die Genehmigung zur Kostenübernahme erhalten haben. In weiteren Fällen gelten unsere AGB’s.

Sind die Produkte von MB-Pflege Hilfsmittel qualitativ hochwertig und geprüft?

Die Produkte werden stets vor Versand von unseren Mitarbeitern geprüft. Die Produkte selbst unterliegen auch diversen Prüf- und Qualitätssiegeln. Alle Angaben zu den Pflegehilfsmitteln und Preisen vor Vertragsschluss sind freibleibend und unverbindlich. Produktabbildungen müssen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. Insbesondere kann es nach Sortimentserneuerungen der unabhängigen Hersteller zu Veränderungen im Aussehen von Produkten kommen.

Wie kann ich sicherstellen, dass die Pflegehilfsmittel meinen persönlichen Bedürfnissen entsprechen?

Sie können die Bestellung jeden Monat nach Ihrem persönlichen Bedarf anpassen. Dies ist auch online möglich. Gerne stehen wir Ihnen dabei auch beratend zur Seite – kontaktieren sie uns diesbezüglich.

Wie viele Pflegehilfsmittel erhalte ich in der Pflegebox?

Sie können die Bestellung auf ihren Bedarf individuell anpassen. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad haben gemäß §40 Abs. 1 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro (je Monat). Darüber hinausgehende Bestellungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

Was passiert, wenn mein Anspruch auf Kostenerstattung erloschen ist?

Die meisten Pflegekassen bewilligen die Kostenübernahme auf unbestimmte Zeit. Andere Pflegekassen mindestens für ein Jahr. Hier wird nach Ablauf einfach ein neuer Antrag gestellt und die Pflegekassen prüfen, ob der Gesundheitszustand weiterhin eine Unterstützung erfordert.

ÜBER UNS

Unser Versprechen an Sie

Mit mb-Pflegehilfsmittel haben Sie einen zuverlässigen Begleiter an Ihrer Seite.
Jeden Monat erhalten Sie kostenfrei unsere Pflegebox nach Ihrem gewünschten Termin.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Pflegebox ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen zusammenzustellen. Sollten sich Ihre Anforderungen ändern, können Sie Ihre Pflegebox jederzeit über Ihr Onlinekonto anpassen.

Kontaktieren Sie uns

Sie können uns jederzeit unter dies em Formular kontaktieren.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Telefon

040 / 525 966 56

Addresse

Hauptstraße 59-61, F
22869 Schenefeld

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